CDU setzt sich für Ausweisung von Grabeland in Lage ein

Kleingartenwesen soll unterstützt werden

Lage.

Im August 2020 wurde das Thema „Grabeland“ im Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt beraten. Zugrunde lag der Diskussion ein Antrag der CDU. Aufgrund entsprechender Anfragen aus der Bevölkerung wünschte die CDU seinerzeit, dass die Stadt passende Flächen als Grabeland ausweist und interessierte Bürgerinnen und Bürger ggf. bei der Gründung eines Kleingartenverein helfen soll.

Die Verwaltung erläuterte damals im Ausschuss, dass die Stadt Lage in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt drei Flächen, die in gewisser Form als Kleingarten von privat bewirtschaftet wurden, aufgelöst habe. Hierzu gehörten die Areale am Kampmannsweg an der Werre, hinter der Bahnbrücke am Ende der Friedrich-Petri-Straße sowie am Stadenhauser Berg. Die Stadt Lage hat seinerzeit im Bereich des Schlüterweges in der Nähe der Ottenhauser Straße Flächen angekauft, die seitdem als Grabeland genutzt werden.

Die Flächen am Schlüterweg werden aber nun seitens der Stadtverwaltung als Ausgleichsflächen benötigt; die Pächter wurden aufgefordert, dass sie ihre Kleingärten bis April beseitigen.

Für die CDU ist das Thema damit wieder aktuell auf der Tagesordnung. Im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern wurde die CDU immer wieder darauf angesprochen, ob an geeigneter Stelle nicht Grabeland ausgewiesen werden könne. Gerade für Menschen, die keinen eigenen Garten haben, bietet das Pachten einer kleinen Parzelle die Möglichkeit, sich ihren Wunsch nach einem kleinen Stück Land zu erfüllen.

In einem neuen Antrag nimmt sich die Union nun des Themas an. Gemeinsam mit der Verwaltung will sie nach geeigneten Lösungen suchen, um den Bedarf an Grabeland zu erfüllen. Auch will die CDU die seinerzeitige Idee erneut prüfen, ob mit städtischer Unterstützung die Gründung eines Kleingartenvereins in Lage möglich ist. Voraussetzung ist natürlich, dass geeignete Flächen gefunden werden.

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Zum Begriff Grabeland: Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das z.B. von Gemeinden parzellenweise befristet gepachtet werden kann. Das Aufstellen von Gartenlauben ist nicht erlaubt. Grabeland dient meistens nur einer vorübergehenden Nutzung, weil langfristig eine andere Nutzungsart geplant ist. Grabeland ist kein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.