FWG: Guter Antrag kommt nicht zu spät

Freie Wähler erinnern an Stadtentwicklung: „Lidl ohne Wohnungen ist mehr als Vergeudung von Flächen“

Lage. Der Bau- und Planungsausschuss des Rates hat auf seiner Sitzung am Dienstag, 12. März 2019, beschlossen, den für die Ansiedlung eines Lidl-Marktes und eines DM-Drogeriemarktes notwendigen Bebauungsplan (G 3K - „Quartier südlich der Färberstraße“) erneut öffentlich auszulegen (der Postillon berichtete am 20. März 2019). Im Rahmen der Bauausschusssitzung wurde ein Antrag der FWG-Fraktion abgelehnt, dass Lidl im sogenannten West-Carré nicht nur eine Dis­counterfläche errichten, sondern diese auch mit Wohnraum aufwerten soll. Der allgemeine Tenor seitens der Gegner der FWG lautete: Die Idee sei „an sich zwar gut“, der Antrag sei aber „zu spät“ ins Verfahren eingebracht worden.
Konkret wurde folgender, von Günther Meier (FWG) eingebrachter Antrag mit 14 Nein-Stimmen abgelehnt: „Es wird beantragt, dass die Verwaltung mit dem Projektplaner und dem Lidl-Konzern erneut Kontakt aufnimmt und bezüglich der geplanten Bebauung auf dem Gelände West-Carré prüfen lässt, inwieweit die vom Discounter Lidl für andere Städte angedachte Lösung - Wohnen auf dem Dach des Discounters - auch in Lage Anwendung finden kann.“
Mit der Ablehnung eines „an sich zwar guten“, aber „zu spät“ gestellten Antrags will sich die FWG-Fraktionsvorsitzende und FWG-Pressesprecherin Angelika Schapeler-Richter nicht kommentarlos abfinden. In einer Pressemitteilung fragt sie: „Zu spät für was? Für eine sinnvolle Verwendung der Ressourcen im Stadtgebiet? Für eine erneute Überplanung des Bereiches? Der Antrag der FWG kam unserer Auffassung nach absolut noch zur rechten Zeit, denn der Ausschuss musste sich parallel dazu ohnehin mit Korrekturen und Veränderungen für diesen Bereich befassen. Eine erneute Offenlegung ist erforderlich, es besteht noch kein Baurecht. Wie kann es da zu spät sein, um Verbesserungen einzuplanen?“
Der Rat der Stadt Lage habe gerade erst das Stadtentwicklungskonzept (STEK Lage) verabschiedet und laut Konzept solle bzw. müsse die Entwicklung kontinuierlich fortgeschrieben werden. Warum beginne man dann nicht bei dieser Maßnahme, um damit das Beste für die Entwicklung der Stadt und nicht für den Investor zu suchen?
Bei einer nachhaltigen Stadtentwicklung müssten die unterschiedlichen Nutzungs- und Schutzinteressen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen sowie die Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung unter Beteiligung der Bevölkerung in Übereinstimmung gebracht werden. Eine nachhaltige Stadtentwicklung erfordere eine Verminderung des Verbrauchs der Ressourcen; sie sollte umweltverträglich sein und künftigen Generationen Entwicklungsspielräume lassen.
Deshalb gehören, so die Fraktionsvorsitzende, zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf jeden Fall folgende Punkte: „Sicherung und Verbesserung der ökologischen Qualität im Innen- und Außenbereich der Stadt. Schutz des Bodens, Stopp und Verringerung der Versiegelung, Sanierung von Altlasten. Naturnahe Gewässergestaltung inkl. einer Verbesserung der Wasserqualität. Eine nachhaltige Stadtentwicklung verfolgt das Ziel, den sozialen Bedarf der Bevölkerung für Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Infrastruktur, Freizeit und Verkehr dauerhaft im Rahmen der Belas­tungsgrenzen von Natur und Umwelt zu decken.“
Mit vorhandenem Bauland müsse nicht nur sparsam und vorausschauend umgegangen werden. Die bebaute Fläche müsse effizient und bedarfsgerecht genutzt werden. Wohnraum in Zentrumsnähe bringe mehr Menschen in die Innenstadt als eine fußläufige Verbindung zwischen einem Discounter und der Innenstadt.
Angelika Schapeler-Richter in ihrer Pressemitteilung: „Und gerade das, nämlich eine nachhaltige Entwicklung für die Innenstadt, wird hier versäumt. Seitens der Politik wird für dieses Areal mit einer Bebauung ohne Wohnraum bewusst darauf verzichtet, eine nachhaltige und damit erfolgreiche Stadtentwicklung zu betreiben und von den Investoren einzufordern. Im Abwägungsprozess sollten aber nicht die Interessen des Investors oberste Priorität haben, sondern die unserer Stadt und deren Bürger. Darum ist und bleibt es unsere Pflicht, stets die beste aller Lösungen für unsere Stadt zu suchen und zu finden.
Das Ziel des Investors lautet: Gewinnmaximierung! Bei einer Gegenüberstellung der jeweiligen Leitlinien bzw. Ziele kann das Ergebnis deshalb nur lauten: Vorrang der Stadt mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Ein Antrag, der allseits für gut befunden wurde und dieser Regel folgt, kann deshalb nicht zu spät kommen.“