Koalition erleichtert Verwaltungshandeln

Antrag zum Thema Vergabegrenzen in der Ratssitzung am 27. September

Lage. Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragen den § 11 Abs. 2 Satz 3 Hauptsatzung der Stadt Lage wie folgt zu ändern: „Hierzu zählen u. a. Vergaben bis zu einer Höhe von 50.000,-- Euro im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel.“

Ferner wird beantragt, dass die Verwaltung über Vergaben zwischen 25.000,-- Euro und 50.000,-- Euro regelmäßig in den jeweiligen Fachausschüssen spricht.

Bis zur endgültigen Regelung in der Hauptsatzung beantragt die Koalition eine Übergangsregelung: „Bei Vergaben erfolgt eine Beteiligung der Ausschüsse befristet bis zur endgültigen Neuregelung in der Hauptsatzung erst ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro (brutto)."

In ihrer Begründung schreiben die Koalitionäre, dass es sinnvoll sei, der Verwaltung bei Vergaben einen gewissen Spielraum zu schaffen, damit sie zeitnah auf kurze Bindungsfristen bei der Auftragsvergabe reagieren kann. Die aktuell geltende Wertgrenze von 25.000,-- Euro habe sich als unpraktikabel erwiesen. Die beantragte Wertgrenze in Höhe von 50.000,-- Euro habe sich in der Vergangenheit bewährt und solle wieder festgelegt werden.

Der Antrag wurde am 27. September im Rat eingebracht; über ihn wird frühestens in der Oktobersitzung entschieden werden; bis dahin vergehen wertvolle Wochen. Mit der am Mittwoch einstimmig vom Rat beschlossenen Übergangsregelung greift die Neuregelung quasi sofort, was Verwaltungshandeln erleichtert.