Bundestagswahl 2025

von S Punkt Online

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich

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Lage. Für die Bundestagswahl am Sonntag, dem 23. Februar 2025, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Die Wahlberechtigten sollen spätestens bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Für Wählerinnen und Wähler, die nicht am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme im Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Briefwahlantrag (Wahlschein).

Die Briefwahlunterlagen können des Weiteren per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Internetseite der Stadt www.lage.de, per E-Mail an wahlen@lage.de, schriftlich oder per Fax (05232 6019752) beantragt werden. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Die Stadt Lage macht darauf aufmerksam, dass Briefwahlunterlagen derzeit bereits beantragt werden können, die Versendung der Unterlagen jedoch erst nach Lieferung der Stimmzettel (voraussichtlich ab 7. Februar 2025) erfolgen kann.

Da der Zeitrahmen für das Briefwahlgeschäft bei dieser Wahl deutlich kürzer als gewöhnlich ist, wird mit einem sehr hohem Briefwahlaufkommen gerechnet. Da die Postlaufzeiten nicht beeinflusst werden können, weisen wir darauf hin, dass das Risiko der rechtzeitigen Rücksendung bis 18 Uhr am Wahltag bei den Wählenden liegt. Briefwahlunterlagen werden auch noch am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus entgegengenommen.

Das Briefwahlbüro, in dem auch eine persönliche Beantragung der Unterlagen möglich ist, öffnet am Montag, 10. Februar 2025. Hier besteht auch die Möglichkeit, vor Ort schon vor dem Wahltag die Stimme abzugeben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus Lagenser Forum, Am Drawen Hof 1, in Lage und ist zu den erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Lage erreichbar. Am Freitag, den 21. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro bis 15.00 Uhr geöffnet.

Zur Information:

Wählen kann in Lage, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Lage eingetragen ist oder einen Wahlschein für den Wahlkreis 134 (Lippe I) hat. Alle Wahlberechtigten, die zum Stichtag am 12. Januar 2025 mit ihrem Hauptwohnsitz in Lage gemeldet waren, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher ist, dass 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in Deutschland seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhält.

In der Zeit vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 besteht während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Lage die Möglichkeit, bei der Stadt Lage, Der Bürgermeister, Wahlamt, Lagenser Forum, Am Drawen Hof 1, Raum 3.006, 32791 Lage, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Dies gilt vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur für die eigenen Daten.