Neue Hinweisschilder auf den städtischen Friedhöfen
von S Punkt Online
Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet; ebenso das Fahrradfahren und das Anfahren von Grabstätten mit dem Auto
Lage. Aufgrund von Beschwerden und Beobachtungen der Friedhofsverwaltung sowie Nutzungsberechtigten und der Friedhofspflege, wurden neue Hinweisschilder an den Zugängen der städtischen Friedhöfe aufgestellt.
Damit weist die Stadt Lage darauf hin, dass es nach § 6 Abs. 2i der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Lage verboten ist, Hunde auf einen Friedhof mitzubringen. Davon ausgenommen sind eingetragene Begleithunde.
Bei Zuwiderhandlungen kann nach § 35 Abs. 2 der Friedhofssatzung ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 € verhängt werden.
Die Erneuerung der Schilder war dringend geboten, da immer wieder Hunde auf den Friedhöfen ausgeführt werden, wobei zum Teil Hinterlassenschaften auf Grabflächen verbleiben oder Freiflächen auf dem Friedhof zum Ballspiel genutzt werden. Dieses Verhalten entspricht nicht der Würde des Ortes.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass auch das Fahrradfahren auf den Friedhöfen untersagt ist und Grabstätten nicht mit dem Auto angefahren werden dürfen.